Herzlich Willkommen bei der InnHügelLandEnergie eG
- unserer regionalen Energiegenossenschaft!

 

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern betreiben wir Anlagen zur nachhaltigen Energiegewinnung und tragen so zur Energiewende bei.

Wir freuen uns über neue Mitglieder und neue Ideen, die zur Energiewende in unserer Region beitragen! 

 

Hinweis: Das zusätzliche Kontingent ist bereits vergriffen. Sie können aber noch Mitglied werden und einen Mitgliedsanteil erwerben!

 

Jetzt Mitglied werden!

Über IHL-Energie eG

Erfahren Sie mehr über IHL-Energie eG

Unsere Idee

Wir sind eine Energiegenossenschaft für die Bürger aus den InnHügelLand-Gemeinden Aschau, Gars, Jettenbach, Reichertsheim und Unterreit. Interessenten außerhalb der InnHügelLand-Region sind als Mitglieder unserer Genossenschaft ebenfalls herzlich willkommen.


Das InnHügelLand verbindet die Menschen dieser Region landschaftlich – durch die Genossenschaft wollen wir diese Verbundenheit produktiv und nachhaltig zum Ausdruck bringen.

Mit Projekten zur nachhaltigen Energieerzeugung wollen wir uns aktiv an der Energiewende beteiligen.

Wir sind überzeugt davon, dass Energie lokal gewonnen werden und in Bürgerhand liegen soll.

Vorstand

Thomas Schachner
Thomas Schachner
Vorsitzender
schachner@ihl-energie.de
Willi Huber
Willi Huber
Stellv. Vorsitzender
huber@ihl-energie.de
Markus Lutz
Markus Lutz
Vorstand
lutz@ihl-energie.de

Aufsichtsrat

Christian Weyrich
Christian Weyrich
Vorsitzender
Bürgermeister von Aschau a. Inn
Andreas Kerscher
Andreas Kerscher
Stellv. Vorsitzender
 
Robert Otter
Robert Otter
Bürgermeister von Gars a. Inn
Hedwig Sax
Hedwig Sax
Karl-Josef Scheuer
Karl-Josef Scheuer

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestimmt. Sie fällt Beschlüsse über alle wirtschaftlichen und sonstigen Aktivitäten der Genossenschaft und ist Kontrollinstanz für alle anderen Organe. Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme und ist mit allen anderen Mitgliedern gleichberechtigt – unabhängig von der Höhe der Einlage. Zur jährlichen Generalversammlung wird jedes Mitglied eingeladen.
 

Mitgliedschaft

 

Motivation

Sie können Mitglied in der InnHügelLandEnergie eG werden und damit die Energiewende unterstützen. Mit einem Anteil von 250 € werden Sie Teil eines bürgerschaftlichen Engagements und helfen die Umwelt für die Zukunft zu bewahren.

Werden Sie Mitglied und gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft der nachhaltigen Energieversorgung. Zugleich erhalten Sie eine attraktive Rendite für Ihre gezeichneten Anteile durch die Ausschüttung der erzielten Gewinne.

 

Satzung

In drei Schritten Mitglied der Genossenschaft werden

 

Projekte

Erfahren Sie mehr über unsere Projekte

Solarfeld Innwerksiedlung

Mit dem Bau der Solaranlage wurde begonnen.

Gesamtleistung:
5.452 kWp
Spezifischer Ertrag (PVSyst-Prognose):    
1.061 kWh/kWp
Ertragsprognose:
5.784.573 kWh/a
Anzahl Module:
12.015 Stk.
Modulleistung:
450-455 W
Ausrichtung
178° Süd mit 18° Neigung
Wechselrichterleistung:
185 kW
Vermiedene COs Emissionen
2.117 Tonnen/Jahr
Einspeisung
Mittelspannungsnetz Bayernwerk
Inbetriebnahme
Geplant Ende Mai 2022

Kommunales Dachprojekt

Aktuell gibt es Planungen für eine Photovoltaikanlage auf einem Dach eines kommunalen Gebäudes mit ca. 30 kWp. Weitere Informationen dazu gibt es voraussichtlich im Januar 2022.

Weitere Projekte

Über den Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden über neue Projekte. Haben Sie Ideen oder Anregungen für weitere Projekte, die für die Genossenschaft interessant sein könnten, melden Sie sich gerne unter info@ihl-energie.de.

 

Hier finden Sie alle Informationen aus "Aktuelles"

 

Zeichnungsstand

Bereits investiert
0 € 625.000 €
625.000 €
 
 
Stand 07.11.2024 625.000 €

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Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.

Mit Klick auf den Button „Absenden“ willigen Sie in die darin beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten ein.
 

News

Prüfung durch den Genossenschaftsverband

(September 2024) Die InnHügelLandEnergie eG wurde im September 2024 erstmalig der genossenschaftlichen Pflichtprüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern e.V. unterzogen. Diese Prüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung. Zu prüfen sind Einrichtungen, Vermögenslage und Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste, um die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung feststellen zu können. Im Rahmen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ist der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts zu prüfen. Die Prüfung fand erstmalig für den Prüfungszeitraum 10.09.2021 bis 09.09.2023 inkl. der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 statt. Es gab keine Beanstandungen.

Anteile auszugeben

(28.11.2022) Da bei der ersten Zeichnungsrunde nicht alle Reservierungen umgesetzt wurden, sind noch 160 Anteile auszugeben, mit einer Summe von insgesamt 40.000,- €. Ein Anteil beträgt 250,- € plus 5,- € Aufgeld. Die Zeichnungsmöglichkeit wird am Montag, 28. November um 18 Uhr freigeschaltet. Je Mitglied können bis zu 20 Anteile gezeichnet werden. Die Zeichnungsmöglichkeit besteht so lange, bis die Gesamtsumme erreicht ist. Es können sowohl bestehende Mitglieder als auch neue Interessenten Anteile zeichnen, dabei gibt es keine regionale Begrenzung. Wer schon Mitglied ist, kann im Mitgliederbereich weitere Anteile zeichnen, neue Mitglieder müssen sich zuerst registrieren.

Anlage ist am Netz!

(27.10.2022) Heute wurde das Solarfeld Innwerksiedlung offiziell mit Bayernwerk in Betrieb genommen. Dies auch noch bei strahlendem Sonnenschein. Alle Wechselrichter funktionieren und sind gut angelaufen, die Anlage speist ab sofort Strom in das öffentliche Netz ein!

Trafo für das Solarfeld geliefert

(06.10.2022) Der Trafo für das Solarfeld Innwerksiedlung wurde heute geliefert. Er muss jetzt noch angeschlossen und geprüft werden, dann kann die Anlage endlich ans Netz gehen.

Eintragung ins Genossenschaftsregister

(14.03.2022) Heute haben wir vom Registergericht Traunstein die Nachricht erhalten, dass wir mit der Nummer GnR 309 im Register eingetragen sind. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Wir freuen uns auf viele spannende Projekte!

Eintragung steht kurz bevor

(14.02.2022) Heute war der Vorstand beim Notar, um die Eintragung ins Genossenschaftsregister zu beantragen. Jetzt warten wir auf die positive Rückmeldung vom zuständigen Registergericht. Im Anschluss werden alle Mitgliedsanträge von uns gegengezeichnet und ins Mitgliederportal hochgeladen. Im Anschluss daran erhalten alle Mitglieder eine E-Mail mit den Kontodaten zur Zahlung der gezeichneten Anteile.

Erstes Zeichnungstranche erreicht

(17.01.2022) Wir haben bereits das benötigte Eigenkapital für die ersten Projekte erreicht. Sie können weiterhin Mitglied werden und einen Anteil zeichnen. Sobald es wieder größere Zeichnungsmöglichkeiten gibt, werden Sie dann über den Newsletter informiert.

Start der Bauarbeiten zum Solarfeld

(16.11.2021) Baubeginn der PV-Freiflächenanlage „Solarfeld Innwerksiedlung“ durch die Firma MaxSolar GmbH aus Traunstein. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage, ist die mehrheitliche Übernahme des Projekts durch die InnHügelLandEnergie eG geplant.

 
Gründung InnHügelLandEnergie

(10.09.2021) Gründungsversammlung der InnHügelLandEnergie eG mit Unterstützung des Bayerischen Genossenschaftsverbandes:
Zwanzig Bürger sind als Gründungsmitglieder der Genossenschaft beigetreten. Es wurde der Aufsichtsrat gewählt und der Vorstand bestimmt.

 
 
 
 

Presse

  • 2021-07: InnHügelLand - Magazin:
    Energiewende in Bürgerhand [Download]
  • 2021-10: OVB - Heimatzeitung:
    Bürger gründen Energiegenossenschaft [Download]
  • 2021-11: InnHügelLand - Magazin:
    Erneuerbare Energien auf dem Vormarsch [Download]
 

Infos (FAQs)

Sie haben Fragen zur InnHügelLandEnergie eG, Erneuerbare Energien oder zu unserer Plattform? Hier finden Sie Antworten.

Allgemeines

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

Wie kann ich Kontakt mit der InnHügelLand Energie eG aufnehmen?

Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der Genossenschaft können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden, soweit sie die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllen.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Die Aufnahme von Ehepaaren als gemeinschaftliches Mitglied ist nicht möglich. Entscheiden Sie sich daher, wer von Ihnen beiden die investierende Mitgliedschaft erwerben möchte. Selbstverständlich können auch beide Eheleute jeweils einzeln Mitglied werden.

Wie kann ich Mitglied werden?

Mitglied werden Sie ganz einfach über unser Online-Portal. Sie benötigen dafür lediglich eine eigene gültige E-Mail-Adresse. Klicken Sie einfach auf „Jetzt Mitglied werden“ oder „Login“ und registrieren Sie sich. Nehmen Sie anschließend die Zeichnung der Mitgliedschaft vor. Sie erhalten nach Abschluss der Zeichnung eine E-Mail mit den Vertragsunterlagen und Informationen zum weiteren Ablauf.

Damit Sie als Mitglied in die Genossenschaft aufgenommen werden können, senden Sie der Genossenschaft die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung im Original auf dem Postweg an:

InnHügelLandEnergie eG
Haas 1
83536 Gars a. Inn

Nach dem Eingang Ihrer Beitrittserklärung und deren Prüfung, muss der Vorstand Ihrer Aufnahme als Mitglied durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung zustimmen. Danach erhalten Sie von uns eine Aufforderung zur Zahlung Ihrer gezeichneten Geschäftsanteile.

Mit dem vollständigen Eingang Ihrer Zahlung auf die gezeichneten Geschäftsanteile ist Ihre Mitgliedschaft dann zugelassen.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag zum Erwerb der Mitgliedschaft?

Für die Aufnahme als Mitglied ist mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 250 Euro zu übernehmen. Ein Mitglied kann maximal 1000 Anteile zeichnen.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft ist im Online Portal der Genossenschaft ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung der weiteren Genossenschaftsanteile.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Als Mitglied haben Sie die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Die Einzahlungen auf übernommene Geschäftsanteile sind zu leisten. Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden sind vertraulich zu behandeln. Der Genossenschaft sind alle Änderungen, z.B. der Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Mitglieder haben die Pflicht, den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen.

Welche Kündigungsfrist habe ich bei meiner Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann schriftlich und gemäß § 5 der Satzung mit einer Frist von 24 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum Ende des dritten Geschäftsjahres nach dem Beitritt zur Genossenschaft oder des Erwerbs von Geschäftsanteilen ausgesprochen werden.

Was passiert im Todesfall eines Mitglieds?

Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus; seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über.

Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Die Überlassung ist wirksam mit Eintragung des Miterben in die Mitgliederliste; zu diesem Zweck muss die Überlassung von den Miterben rechtzeitig schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Der Miterbe muss zum Zeitpunkt der Überlassung die vorstehenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich mein Geschäftsguthaben an eine andere Person übertragen?

Eine Übertragung des Geschäftsguthabens an Dritte ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie eine Übertragung Ihres Geschäftsguthabens in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an die Genossenschaft.

Muss ich den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die die Genossenschaftsanteile im Privatvermögen hält.

Online-Portalonline

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und damit Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Mitglieder

 
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Die Entscheidung für das Online-Portal erfolgte auch und im Wesentlichen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Es bietet eine Möglichkeit der Mitgliederverwaltung bei höchster Kosteneffizienz.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Beteiligung. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt der Genosschenschaft und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Warum muss ich meine Bankverbindung angeben?

Für die Auszahlung der Ihnen zustehenden Zinsen bzw. Dividende sowie der Auszahlung Ihres Auseinandersetzungsguthabens bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft ist die Angabe einer Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut erforderlich.

Was kann ich tun, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?

Klicken Sie bitte auf „Login“ und anschließend auf „Kennwort vergessen“. Folgen Sie dann den System-Anweisungen.

Welcher Registrierungstyp bin ich?

Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:

  • Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
  • Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z.B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person aus.